Inhaltselement überspringen 

Organspende im Unterricht

Wissen vermitteln, zur Entscheidung befähigen

 
Inhaltselement überspringen 
Inhaltselement überspringen 

Aufklärung und Information an Thüringer Schulen

Aus Umfragen wird immer wieder deutlich, dass die meisten Menschen dem Thema Organ- und Gewebespende positiv gegenüberstehen. Leider dokumentieren nur die Wenigsten ihre Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende. Fundierte Information und Aufklärung sind daher wichtig, um die Menschen bei ihrer Entscheidung zu unterstützen - und auch auf die Notwendigkeit der Dokumentation hinzuweisen.

Wer jung ist und mit beiden Beinen fest im Leben steht, beschäftigt sich oft nicht mit den Themen Organ- und Gewebespende. Dabei ist es wichtig, dass junge Menschen, auch ohne dass eine Betroffenheit im Familien- oder Bekanntenkreis besteht, offen über dieses Thema sprechen und eine Entscheidung für sich persönlich treffen können.

Für den Prozess und eine selbstbestimmte Entscheidungsfindung sind ergebnisoffene sowie fundierte Informationen und Aufklärung von großer Bedeutung. Das entsprechende Bildungsangebot verfolgt hierbei das Ziel, Jugendliche und junge Erwachsene zu einer informierten Entscheidung zu befähigen. Unterrichtsmethoden sollten entsprechend nicht nur die Reproduktion von Wissen, sondern auch die Anwendung bis zur Beurteilung von Inhalten zum Ziel haben.

In der Regel ist die Behandlung der Themen "Tod", "Sterben" sowie "Organ- und Gewebespende" in den Lehrplänen der oberen Klassenstufen für die Fächer Ethik, Religion und Biologie vorgesehen. Gemeinsam mit dem Thüringer Bildungsministerium und dem Thüringer Institut für Lehrerfortbildung hat das Thüringer Gesundheitsministerium ein Programm erarbeitet, um die Thüringer Schulen bei der Information zum Thema "Organ- und Gewebespende" zu unterstützen. Dazu wurden eine Online-Fortbildung für Pädagoginnen und Pädagogen sowie ein ergänzendes Unterrichtsangebot für Schulen entwickelt.

 
Inhaltselement überspringen 

Kurze Fakten

Inhaltselement überspringen 

Das Transplantationsgesetz regelt die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben in Deutschland.

 
Inhaltselement überspringen 

Bereits mit 14 Jahren kann man einer Organ- und Gewebeentnahme widersprechen. Ab 16 Jahren kann man eine Erklärung abgeben, ändern und widerrufen.

 
Inhaltselement überspringen 

Jede und jeder Einzelne darf selbstbestimmt und frei entscheiden, ob er oder sie im Todesfall Organe und Gewebe spenden möchte oder nicht.

 
 
 
Inhaltselement überspringen 
Inhaltselement überspringen 

Online-Fortbildungen für Lehrkräfte (Baustein A)

Die Online-Veranstaltung bildet Lehrkräfte, Lehramtsanwärterinnen und -anwärter sowie weitere Interessierte mit fachlichen Grundlagen fort, um sie anzuregen, die Thematik Organ- und Gewebespende ergebnisoffen in den Unterricht, insbesondere in den Fächern Ethik, Religion und Biologie, zu integrieren.

 
Inhaltselement überspringen 

Ergänzendes Unterrichtsangebot (Baustein B)

Das ergänzende Unterrichtsangebot bietet Lehrkräften Materialien und Methoden zur Unterrichtsgestaltung an. Neben dem Unterrichtsheft des Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit als Kernelement, werden bei Interesse weitere Methodenideen sowie Kontakte zu externen Referenten und Referentinnen (Transplantationsbeauftragte oder Transplantierte) zur Verfügung gestellt. 

 
 
Inhaltselement überspringen 
Inhaltselement überspringen 

Rechtliche Grundlagen

Das sensible Thema Organ- und Gewebespende verlangt nach klaren Regeln und Vorgaben. Das Transplantationsgesetz benennt verschiedene Maßnahmen und Instanzen, die den Prozess der Organ- und Gewebespende kontrollieren und für Transparenz sorgen. Im Gesetz ist auch festgeschrieben, dass jede und jeder Einzelne regelmäßig im Leben in die Lage versetzt werden soll, sich mit der Frage der eigenen Spendenbereitschaft ernsthaft zu befassen und aufgefordert werden soll, die jeweilige Erklärung auch zu dokumentieren.

Um eine informierte und unabhängige Entscheidung jeder und jedes Einzelnen zu ermöglichen, sieht dieses Gesetz eine breite Aufklärung der Bevölkerung zu den Möglichkeiten der Organ- und Gewebespende vor.

 
Inhaltselement überspringen 

Bringen Sie sich ein!

Wenn Sie uns bei der Aufklärung und Information über Organ- und Gewebespende in Schulen als Referentin/Referent unterstützen und Ihre Expertise einbringen wollen, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail.

Wir nehmen dann Kontakt für weitere Informationen mit Ihnen auf!

 
 
Inhaltselement überspringen 

Unterrichtsmaterial und weiterführende Informationen

Inhaltselement überspringen 

Unterrichtsmaterial

Sowohl die Online-Fortbildung als auch das ergänzende Unterrichtsangebot bauen auf den Materialien des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) auf.

Für die Unterrichtsvorbereitung sowie -begleitung wird die Verwendung der folgenden Handreichungen empfohlen:

Die dazugehörigen Unterrichtshefte zur Nutzung im Unterricht sind Folgende:

Ergänzt wird das Unterrichtsmaterial durch die Podcast-Reihe „Sag mal …: Über Organspende reden“.

Diese und weitere Materialien, wie z. B. Organspendeausweise, können kostenfrei direkt auf den Seiten des BIÖG-Shops bestellt werden.

 
Inhaltselement überspringen 

Aktuelle Informationen

Aktuelle Informationen zu den neuesten Entwicklungen und Nachrichten aus den Bereichen Politik, Medizin und Gesellschaft zum Thema Organ- und Gewebespende finden Sie auf der Webseite "organspende-info.de".