Häufig wissen Beistände und Mitarbeitende in UV-Stellen, wie Kindesunterhalt rechnerisch ermittelt wird, aber die Erlangung von gerichtlichen Vollstreckungstiteln bereitet Schwierigkeiten. Das Auftreten und Verhalten vor Gericht sind ungewohnt. Insbesondere die Wahl der sinnvollen Verfahrensart (Hauptsacheverfahren, einstweilige Anordnung, Vereinfachtes Verfahren u.a.) bereitet Schwierigkeiten. Auch wenn hinsichtlich der Ermittlung der unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit der als Beistand Tätige die Ziele erreicht, ist die Frage, welche prozessuale Erklärung ist in welcher Situation abzugeben (Unterhaltstitel wird unter dem Druck des Verfahrens errichtet; Rückstände werden (teilweise) gezahlt; Kind wechselt Haushalt), schwierig und kann zu haftungsrelevanten Folgen führen. Hierfür soll das erforderliche Rüstzeug gewährt werden.
Schwerpunkte:
Prinzipien des Unterhaltsverfahrens vor dem Familiengericht
Arten von Unterhaltsverfahren (Vor- und Nachteile)
Ablauf des Hauptsache-Unterhaltsverfahrens vor dem Familiengericht
Wie kann die Hauptverhandlung enden?
Wie kann ich auf die Kostenentscheidung des Gerichts Einfluss nehmen?
Zielgruppe:
Beistände der Thüringer Jugendämter
verfügbare Plätze:
25
Uhrzeit:
09:00 bis 16:00 Uhr
Referent*in:
Dr. Klaus Seubert; Direktor des Amtsgerichts Eschwege, seit 2010 regelmäßig als Fachreferent für die Schulung insbesondere von Beiständen tätig (DIJuF, NRW-Beistandstag, u.a.), langjährige Tätigkeit als Familienrichter
Veranstaltungsort:
Multifunktionsraum der Cafeteria im Regierungsviertel Werner-Seelenbinder-Straße 6, 99096 Erfurt
Kosten:
Es fallen keine Tagungsgebühren an. Speisen und Getränke können in der Cafeteria individuell erworben werden.
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