Mit Hilfe von Teilhabeassistenz wird der Anspruch von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung auf Teilhabe an Bildung in der Schule als Leistung der Eingliederungshilfe umgesetzt.
Ein Trauma (griech.: Wunde) ist ein belastendes Ereignis oder eine Situation, die von der betreffenden Person nicht bewältigt und verarbeitet werden kann.
Durch die Reform des SGB VIII wurde im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) die Notwendigkeit eines Gewaltschutzkonzepts für Einrichtungen der Jugendhilfe als verpflichtende Aufgabe formuliert (§ 45 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII).
Immer mehr Kinder und Jugendliche weichen augenscheinlich von der „Norm“ ab. Sie lassen sich nicht erziehen, sie lassen sich nicht verbiegen und sie stellen das gesamte erzieherische Konstrukt und unsere „altbewährten“ Systeme auf den Prüfstand.
Eltern mit psychischen Erkrankung und die Auswirkungen auf deren Kinder geraten immer mehr in den Fokus der Kinder- und Jugendhilfe und des Gesundheitswesens.
Der Schutzauftrag gem. § 8a Abs. 4 SGB VIII verpflichtet Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung zum Handeln. Ziel ist, die fachkundige Abschätzung des Gefährdungsrisikos.
Dieser praxisnahe Workshop zeigt Ihnen, wie Sie Beratungsangebote für Familien mit behinderten Angehörigen wirksam und zugänglich gestalten. Neben der Auseinandersetzung mit der Vielfalt an Beeinträchtigungen werden insbesondere Adaptionen für die Beratung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit kognitiver Beeinträchtigung (geistiger Behinderung) angesprochen.
Schwierige Texte und eine komplexe Sprache gehören zu den größten Barrieren in unserer Gesellschaft. Millionen Menschen in Deutschland können schlecht lesen und schreiben.
Seit dem 10. Juni 2021 ist das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) in Kraft. Ziel des Gesetzes ist die Übertragung der vorrangigen Zuständigkeit für Kinder und Jugendliche mit seelischer, körperlicher, geistiger und Sinnesbehinderung ab 1. Januar 2028 unter das Dach der Kinder- und Jugendhilfe. Die Umsetzung erfolgt in drei Stufen, wobei die ersten beiden mit der Verkündung des KJSG (2021) und dem Inkrafttreten des § 10b SGB VIII (2024), bereits genommen wurden.
Immer mehr Kinder/Jugendliche erhalten die Diagnose ASS. Von der Frühförderung bis ins Erwachsenenalter begegnen uns Kinder/Jugendliche, die diese Diagnose entweder schon haben oder die in ihrem Verhalten so besonders sind, dass wir eine ASS vermuten.
11-03/2026 Familien stärken mit Konzept: Die „Expedition WIR“ als Methode zur Förderung familiärer Resilienz Termin am 21.Mai 2026
11-02/2026 Grundlagen der Kriminalitäts- und Straftheorien Termin am 9. Juni 2026
Veranstaltungsabsagen
06-29/2026 Ombudschaft wirkt – ein Baustein für gelungene Beteiligung in der Jugendhilfe
05-01/2026 Medienerziehung und medienpädagogische Arbeit im frühkindlichen Bereich
03-09/2026 Lokale Jugendarbeit im Spiegel der European Youth Work Agenda (EYWA)
05-02/2026 Medienarbeit mit Jugendlichen: Soziale Netzwerke verstehen und gestalten
06-28/2026 Deeskalation von hochemotionalen Konfliktsituationen
Terminverschiebung
01-34/2026 Diversitätssensible Schutzkonzepte mit verändertem Termin - NEU 28./29. Oktober 2026
02-05/2026 Werkstatt investive Förderung in der Jugendhilfeplanung mit veränderten Terminen - 22.Juni 2026 (NEU), 14. September 2026 und 7. Dezember 2026
10-20/2026 Frühjahrtagung der Abteilungsleiter*innen Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz mit verändertem Termin - NEU 04. Mai 2026
Organisatorische Hinweise und Teilnahmebedingungen
Bitte stellen Sie für den Fall einer kurzfristigen Verhinderung sicher, dass eine Person Ihrer Institution ersatzweise teilnehmen kann oder teilen uns langfristig mit, dass Sie den Termin nicht wahrnehmen können. Fehlen Sie unentschuldigt, behalten wir uns vor, Sie für mögliche weitere Fortbildungen im Kalenderjahr nicht mehr zu berücksichtigen.
Weitere Hinweise sowie Teilnahmebedingungen finden Sie hier.
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