Inklusives Denken und Handeln im Berufsalltag soll der Normalzustand sein (werden?). Doch ist das immer gleich so leicht? Gibt es Unterschiede zwischen Integration und Inklusion?
Eltern mit psychischen Erkrankung und die Auswirkungen auf deren Kinder geraten immer mehr in den Fokus der Kinder- und Jugendhilfe und des Gesundheitswesens.
Dieser praxisnahe Workshop zeigt Ihnen, wie Sie Beratungsangebote für Familien mit behinderten Angehörigen wirksam und zugänglich gestalten. Neben der Auseinandersetzung mit der Vielfalt an Beeinträchtigungen werden insbesondere Adaptionen für die Beratung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit kognitiver Beeinträchtigung (geistiger Behinderung) angesprochen.
Seit dem 10. Juni 2021 ist das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) in Kraft. Ziel des Gesetzes ist die Übertragung der vorrangigen Zuständigkeit für Kinder und Jugendliche mit seelischer, körperlicher, geistiger und Sinnesbehinderung ab 1. Januar 2028 unter das Dach der Kinder- und Jugendhilfe. Die Umsetzung erfolgt in drei Stufen, wobei die ersten beiden mit der Verkündung des KJSG (2021) und dem Inkrafttreten des § 10b SGB VIII (2024), bereits genommen wurden.
Immer mehr Kinder/Jugendliche erhalten die Diagnose ASS. Von der Frühförderung bis ins Erwachsenenalter begegnen uns Kinder/Jugendliche, die diese Diagnose entweder schon haben oder die in ihrem Verhalten so besonders sind, dass wir eine ASS vermuten.
Auch knapp vier Jahren nach Inkrafttreten des BTHG bestehen noch viele Fragen zur Zuständigkeit und Abgrenzung der Leistungen zur sozialen Teilhabe gegenüber insbesondere den medizinisch-pflegerischen Leistungen.
Selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderung umfasst natürlich auch das Thema Sexualität. Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung gilt für alle Menschen. In den Ausbildungs- und Studiengängen wird das Thema jedoch eher zweitrangig, wenn überhaupt, behandelt.
In diesem Seminar werden das Gesamtplanverfahren des Eingliederungshilfeträgers, das Hilfeplanverfahren des Jugendhilfeträgers sowie das speziell im Recht der Rehabilitationsträger teilweise durchzuführende Teilhabeplanverfahren detailliert dargestellt und anhand von Beispielen nachvollzogen.
Der Schutzauftrag gem. § 8a Abs. 4 SGB VIII verpflichtet Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung zum Handeln. Ziel ist, die fachkundige Abschätzung des Gefährdungsrisikos. Hierbei besteht die gesetzliche Vorgabe, eine „insoweit erfahrenen Fachkraft“ (iseF) einzubeziehen.
Es wird angenommen, dass es in Deutschland mittlerweile nur noch ca. 60 % sicher gebundene Kinder gibt. Die übrigen 40 % Prozent verteilen sich auch auf unsicher-vermeidende, unsicher-ambivalente und desorganisierte Bindungen. Nicht alle ent-wickeln eine Bindungsstörung nach ICD10/11.
11-02/2026 Grundlagen der Kriminalitäts- und Straftheorien Termin am 9. Juni 2026
04-11/2026 Verlust-, Gewalt- oder Vernachlässigungserfahrung – „gute Gründe“ für traumasensibles Arbeiten Termin am 31. August 2026, 2-tägig
Veranstaltungsabsagen
05-01/2026 Medienerziehung und medienpädagogische Arbeit im frühkindlichen Bereich
03-09/2026 Lokale Jugendarbeit im Spiegel der European Youth Work Agenda (EYWA)
05-02/2026 Medienarbeit mit Jugendlichen: Soziale Netzwerke verstehen und gestalten
Terminverschiebung
01-34/2026 Diversitätssensible Schutzkonzepte mit verändertem Termin - NEU 28./29. Oktober 2026
02-05/2026 Werkstatt investive Förderung in der Jugendhilfeplanung mit veränderten Terminen - 22.Juni 2026 (NEU), 14. September 2026 und 7. Dezember 2026
03-22/2026 „Virtual Reality nutzen und gestalten – Neue Wirkräume einnehmen“ Grundlagenworkshop mit verändertem Termin - NEU 7.September 2026
03-24/2026 „Virtual Reality nutzen und gestalten – Neue Wirkräume einnehmen“ Vertiefungsworkshop mit verändertem Termin - NEU 8/9. September 2026
Organisatorische Hinweise und Teilnahmebedingungen
Bitte stellen Sie für den Fall einer kurzfristigen Verhinderung sicher, dass eine Person Ihrer Institution ersatzweise teilnehmen kann oder teilen uns langfristig mit, dass Sie den Termin nicht wahrnehmen können. Fehlen Sie unentschuldigt, behalten wir uns vor, Sie für mögliche weitere Fortbildungen im Kalenderjahr nicht mehr zu berücksichtigen.
Weitere Hinweise sowie Teilnahmebedingungen finden Sie hier.
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