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Bundesrat: Thüringen fordert Korrekturen beim Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz

Thüringen setzt sich in der morgigen Bundesratssitzung für eine ausgewogene Weiterentwicklung der Apothekenversorgung ein. Dafür bringt das Land einen umfassenden Änderungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (kurz: Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz) ein. Ziel ist es, die flächendeckende Arzneimittelversorgung insbesondere im ländlichen Raum zu sichern, ohne zentrale Grundprinzipien des deutschen Apothekenrechts auszuhöhlen.

Dazu erklärt die Thüringer Gesundheitsministerin Katharina Schenk, die den Antrag morgen in der Bundesratsdebatte vorstellen wird: „Eine verlässliche Arzneimittelversorgung ist Kernaufgabe der Daseinsvorsorge. Vor dem Hintergrund von Fachkräftemangel, demografischem Wandel und wirtschaftlichem Druck ist es richtig und notwendig, bestehende Regelungen weiterzuentwickeln. Zugleich müssen neue Vorgaben dauerhaft tragfähig und praxistauglich sein.“

Die Entscheidung, die nachfolgenden Punkte im Rahmen eines eigenen Antrags in die Bundesratssitzung einzubringen, entstand in engem Austausch mit der Thüringer Apothekerschaft.

Schutz inhabergeführter Apotheken

Kritisch bewertet Thüringen insbesondere die im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehenen Neuregelungen zu Zweigapotheken. Diese würden faktisch zu einer Aufweichung des Mehrbesitzverbots führen. Dieses legt fest, dass eine Apothekerin oder ein Apotheker höchstens eine Hauptapotheke und bis zu drei Filialapotheken betreiben darf, um Kettenbildung zu verhindern.

„Das Mehrbesitzverbot ist ein tragendes Element unseres Apothekenrechts. Es schützt die inhabergeführte, unabhängige und wohnortnahe Versorgung, indem es Apothekenketten und Fremdbesitz verhindert. Eine Ausweitung auf bis zu sechs Betriebsstätten je Inhaber ist nicht sachgerecht und gefährdet dieses bewährte System, so Schenk.

Der Thüringer Änderungsantrag sieht daher vor, die Zahl der Betriebsstätten weiterhin auf maximal vier zu begrenzen und innerhalb dieser vier nur eine Zweigapotheke zuzulassen.

„Zweigapotheken sollen ein ergänzendes Instrument bleiben – kein wirtschaftlich günstiges Expansionsmodell. Wir brauchen flexible Lösungen für echte Versorgungslagen, aber klare Grenzen gegen eine schleichende Abschaffung inhabergeführter Apotheken“, betonte die Ministerin.

Klare Regeln für Zweigapotheken

Darüber hinaus setzt sich Thüringen mit seinem Antrag dafür ein, dass Zweigapotheken nur dort gegründet werden können, wo tatsächlich Versorgungslücken bestehen. „Eine Entfernung von mindestens 15 Kilometern zur nächsten Apotheke stellt sicher, dass Zweigapotheken gezielt dort entstehen, wo sie wirklich gebraucht werden – und nicht schon bei kurzen Distanzen ohne Versorgungsnotwendigkeit“, sagte Schenk. Der Gesetzentwurf sieht aktuell stattdessen nur sechs Kilometer vor.

Auch bei der Leitung von Zweigapotheken hält Thüringen klare Regeln für erforderlich. Die maßgebliche Entfernung müsse zwingend zur Hauptapotheke gemessen werden. „Gerade, wenn die Inhaberin oder der Inhaber die Zweigapotheke selbst leitet, muss eine enge räumliche Anbindung an die Hauptapotheke gewährleistet sein, um Verantwortung, Aufsicht und Qualität sicherzustellen“, so die Ministerin.

Großflächige Apothekenschließungen vermeiden

Mit Blick auf internationale Erfahrungen warnte Schenk vor einer zu starken Liberalisierung des Apothekenmarktes: „In Ländern mit weitgehend liberalisierten Strukturen haben wirtschaftliche Interessen teils Vorrang vor Versorgungsaspekten bekommen – mit gravierenden Folgen bis hin zu großflächigen Apothekenschließungen. Diese Entwicklung darf es in Deutschland nicht geben.“

Die Bundesratssitzung wird auf der Internetseite des Bundesrats live übertragen. Weitere Informationen zum betreffenden Tagesordnungspunkt:

https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/26/1061/1061-pk.html#top-33