Paare können bei der Thüringer Stiftung HandinHand auch im Jahr 2026 finanzielle Unterstützung für eine Kinderwunschbehandlung beantragen.
Thüringen fördert seit 2013 gemeinsam mit dem Bund Paare mit unerfülltem Kinderwunsch. Nachdem der Bund die Kofinanzierung für die Kinderwunschförderung ab 2023 zurückgefahren hatte, wird diese Unterstützung mit dem Bundeshaushalt 2026 wieder ausgeweitet. Das beendet die Finanzierungsunsicherheit, die unter anderem auch ein Grund dafür war, dass sich einige Bundesländer ganz aus der Förderung zurückgezogen haben.
Sozial- und Gesundheitsministerin Katharina Schenk und Vorsitzende des Stiftungsrates der Thüringer Stiftung HandinHand erläutert dazu: „Thüringen hat dieses wichtige Förderprogramm kontinuierlich weitergeführt und ich bin sehr froh, dass sich auch der Bund wieder klar zu seiner Kofinanzierung bekennt. Das gibt Paaren in Thüringen finanzielle Sicherheit, wenn sie sich für kostenintensive Behandlungen Zur Erfüllung ihres Wunsches nach einem Baby entscheiden.“
Ehepaare, eheähnliche Lebensgemeinschaften und gleichgeschlechtliche weibliche Paare können bei der Thüringer Stiftung HandinHand eine Unterstützung für die Finanzierung des ersten bis vierten Versuches einer IVF- oder ICSI-Kinderwunschbehandlung beantragen. Die Mittel dafür kommen vom Bund und vom Freistaat Thüringen.
„Dank der verlässlichen Unterstützung durch den Freistaat konnte die Stiftung auch in den letzten drei Jahren den Paaren in ihren nervenaufreibenden Situationen wenigstens einen Teil ihrer finanziellen Last nehmen“, sagt Michael Hoffmeier, Geschäftsführer der Stiftung.
Im vergangenen Jahr gingen 560 Förderanträge bei der Stiftung ein, 505 bekamen eine Zusage und 470 Anträge wurden mit insgesamt 265.787 Euro gefördert.
Der Bedarf nach Kinderwunschbehandlungen ist groß. Inzwischen kennt fast jeder im Familien- oder Freundeskreis ein Paar, das für die Erfüllung seines Kinderwunsches medizinische Unterstützung benötigte oder noch benötigt. Neben den körperlichen Strapazen bringen diese Behandlungen immer auch eine finanzielle Belastung für die Paare mit sich. Hier kann die Stiftung die Paare unbürokratisch unterstützen.
„Kinder sind unsere Zukunft, sie bereichern unser Leben und deshalb ist es auch eine Form der Anerkennung, Paare mit unerfülltem Kinderwunsch auf diesem Weg finanziell zu entlasten“, so die Thüringer Gesundheitsministerin und Stiftungsratsvorsitzende Schenk abschließend.
Weitere Informationen zur Arbeit der Stiftung sowie die Formulare zur Beantragung finden Sie auf der Internetseite unter:
www.ts-handinhand.de bzw. https://thueringer-stiftung-handinhand.de/ich-benoetige-hilfe/kinderwunsch/
Für Fragen:
Thüringer Stiftung HandinHand – Hilfe für Kinder, Schwangere und Familien in Not
Linderbacher Weg 30, 99099 Erfurt
Geschäftsführer: Michael Hoffmeier
Telefon: 0361 / 44 20 112
Telefax: 0361 / 44 20 115
E-Mail: michael.hoffmeier@ts-handinhand.de
Internet: www.ts-handinhand.de