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Von Weimar nach Hannover: Thüringen treibt Prävention als Schlüssel für mehr Gesundheit und Chancengerechtigkeit voran

Gesundheitsministerin Schenk: „Prävention muss Leitprinzip einer modernen Gesundheitspolitik werden.“

Die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister der Länder haben auf ihrer 99. Gesundheitsministerkonferenz (GMK) in Hannover zentrale Weichen für eine stärkere Präventionspolitik gestellt. Thüringen knüpft damit an die 98. GMK in Weimar an, bei der Thüringen das Thema Prävention mit einem Leitantrag in den Fokus der Konferenz rückte.

„Die Gesundheitsministerkonferenz setzt ein klares Zeichen: Gesundheitspolitik darf nicht erst beginnen, wenn Menschen krank werden. Sie muss dort ansetzen, wo Gesundheit entsteht. Prävention schafft Lebensqualität, stärkt Chancengerechtigkeit und entlastet langfristig unser Gesundheitssystem“, erklärt Thüringens Gesundheitsministerin Katharina Schenk.

Die Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz decken ein breites Spektrum gesundheitspolitischer Themen ab. Thüringen hat mit eigenen Anträgen einen klaren Schwerpunkt auf Prävention gesetzt und damit die stärkere Ausrichtung der Konferenz auf Gesundheitsförderung und Krankheitsvermeidung aktiv mitgeprägt.

Mund- und Zahngesundheit

Ein zentraler Beschluss betrifft die Stärkung der Mund- und Zahngesundheit, die auf einen Thüringer Antrag zurückgeht (TOP 7.14). Vereinbart wurde der Ausbau präventiver Maßnahmen in Kitas und Schulen sowie eine stärkere Berücksichtigung vulnerabler Gruppen.

Gesundheitsministerin Katharina Schenk betont hierzu: „Gerade bei Kindern sehen wir, dass gesundheitliche Ungleichheiten noch immer stark ausgeprägt sind. Deshalb müssen wir erfolgreiche Präventionsangebote weiter ausbauen und diejenigen besonders unterstützen, die bislang nicht gleichermaßen von den Fortschritten profitieren konnten.“

Trotz insgesamt verbesserter Karieswerte bestehen weiterhin deutliche soziale Unterschiede – insbesondere bei Kindern aus sozial benachteiligten Familien sowie bei Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderungen.

Ernährungsprävention

Ein weiterer von Thüringen miteingebrachter Beschluss setzt die Ernährungsprävention in den Fokus (TOP 7.17). Der Bund ist aufgefordert die Rahmenbedingungen für eine gesunde Ernährung so zu gestalten, dass gesundheitsförderliche Entscheidungen im Alltag erleichtert werden. Ziel ist es, insbesondere den Konsum zuckerhaltiger Lebensmittel und Getränke zu reduzieren und damit ernährungsbedingten Erkrankungen vorzubeugen.

Schenk betont diesen Ansatz: „Wir wissen heute sehr genau, dass Aufklärung allein nicht ausreicht. Menschen müssen gesunde Entscheidungen im Alltag leichter treffen können. Deshalb brauchen wir neben Gesundheitsbildung auch Rahmenbedingungen, die gesundes Verhalten fördern und vor allem Kinder besser schützen.“

Ausgangspunkt der Beschlüsse ist der weiterhin hohe Konsum zuckerhaltiger Lebensmittel und Getränke mit erheblichen gesundheitlichen Risiken, insbesondere für Kinder und Jugendliche aus sozial benachteiligten Familien.

Novellierung des Präventionsgesetzes

Übergreifend bekräftigen alle Länder die Weiterentwicklung des Präventionsgesetzes sowie die Entwicklung einer nationalen Gesamtstrategie zur besseren Bündelung und Steuerung von Maßnahmen (TOP 7.20). Prävention soll damit stärker als strukturelle Aufgabe verankert werden.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf einem effizienteren Mitteleinsatz durch eine stärkere kassen- und trägerübergreifende Zusammenarbeit, die Bündelung bestehender Präventionsmittel sowie eine engere Einbindung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes.

Die Thüringer Gesundheitsministerin Katharina Schenk betont die Bedeutung des gemeinsamen Vorgehens: „Mit dem Präventionsgesetz haben wir wichtige Strukturen aufgebaut. Jetzt geht es darum, diese konsequent weiterzuentwickeln und Prävention endlich als verbindliche gesamtstaatliche Aufgabe zu organisieren. Nur so erreichen wir eine spürbare Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung und mehr gesundheitliche Chancengleichheit.“

Einrichtung eines Bundesfonds für Gesundheit und Prävention 

Die Gesundheitsministerkonferenz spricht sich dafür aus, die Gesundheitsförderung und Prävention in Deutschland strukturell zu stärken und als zentrale Säule des Gesundheitssystems weiter auszubauen. Ziel ist es, Krankheitslasten zu reduzieren, die Zahl gesunder Lebensjahre zu erhöhen und gesundheitliche Ungleichheiten zu verringern (TOP 7.21).

Vor diesem Hintergrund bitten die Länder das Bundesministerium für Gesundheit zu prüfen, ob ein „Bundesfonds für Gesundheit und Prävention“ eingerichtet werden kann. Dieser könnte gezielt Maßnahmen der Gesundheitsförderung unterstützen und insbesondere langfristige, niedrigschwellige Präventionsangebote in den Lebenswelten der Menschen fördern – etwa in Kitas, Schulen, Kommunen, Betrieben und im öffentlichen Raum. Ein besonderer Fokus soll dabei auf vulnerablen Gruppen liegen.

Als mögliche Finanzierungsgrundlage wird eine zweckgebundene Abgabe auf gesundheitlich belastende Produkte, wie zugesetzten Zucker, Tabakwaren und Spirituosen, diskutiert. Damit sollen sowohl Anreize für gesundheitsbewusstes Verhalten gesetzt als auch zusätzliche Mittel für Prävention bereitgestellt werden.

Prävention als gesundheitspolitische Gesamtstrategie

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Stärkung der Gesundheitskompetenz und der öffentlichen Gesundheitskommunikation. Die Länder sprechen sich für eine intensivere Aufklärung und eine bundesweite Präventionskampagne aus, die insbesondere Menschen mit niedriger Gesundheitskompetenz erreicht (TOP 7.25).

Schenk hebt dabei die kommunikative Dimension hervor: „Wir müssen Prävention sichtbarer machen und die Menschen dort erreichen, wo sie ihren Alltag gestalten. Gute Gesundheitskommunikation muss verständlich, lebensnah und motivierend sein. Sie darf nicht belehren, sondern soll befähigen.“

„Von Weimar nach Hannover zieht sich ein roter Faden: Wir wollen Gesundheit fördern, bevor Krankheit entsteht. Prävention ist keine Ergänzung von Gesundheitspolitik – sie ist die Grundlage. Wer heute in Prävention investiert, stärkt die Lebensqualität der Menschen und sichert zugleich die Zukunft unseres Gesundheitswesens“, erklärte Gesundheitsministerin Katharina Schenk abschließend.

Weitere wichtige Beschlüsse unter Beteiligung Thüringens (Auswahl):

  • Regulierung der investorenbetriebenen MVZ (iMVZ) – TOP 7.07

  • Verbesserung der Versorgungssituation von Patientinnen und Patienten mit Long Covid und Myalgischer Enzephalomyelitis (ME) / Chronischem Fatique-Syndum (CFS) – TOP 16.2

  • Bund-Länder-Kommission zur Finanzierung der Reform des Medizinstudiums

Alle Beschlüsse werden zeitnah auf der Webseite der GMK zur Verfügung gestellt: https://www.gmkonline.de/beschluesse.html