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Geflügelpest in Thüringen

 
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Die Aviäre Influenza (AI), auch Geflügelpest genannt, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit wobei wilde Wasservögel den natürlichen Reservoirwirt darstellen. AI-Viren kommen in zwei Varianten (gering- und hochpathpogen) und verschiedenen Subtypen (H1-16 in Kombination mit N1-9) vor. Geringpathogene AI-Viren (LPAIV) der Subtypen H5 und H7 verursachen beim Hausgeflügel, insbesondere bei Enten und Gänsen kaum oder nur milde Symptome. Durch eine spontane Mutation zu einer hochpathogenen Form, welche sich dann klinisch als Geflügelpest zeigt und mit einem schweren klinischen Verlauf und hoher Ansteckung einhergeht, entstehen besonders in Hühner- und Putenbeständen hohe Verlustraten. Der Geflügelpest ist somit eine große wirtschaftliche Bedeutung zuzuschreiben. Aktuell dominiert laut dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bei Wildvögeln der Subtyp H5N1, welcher auch bei allen Ausbrüchen beim Hausgeflügel nachgewiesen wurde. Aufgrund der Persistenz bei Wildvögeln ist die Epidemie im Sommer 2022 nicht zum Stillstand gekommen. Das FLI stuft das Risiko der Aus- und Weiterverbreitung von Hochpathogenen Aviären Influenzaviren (HPAIV) vom Subtyp H5N1 in Wasservogelpopulationen im Zusammenhang mit den hohen Dichten des Wasservogelbesatzes an Sammelplätzen innerhalb Deutschlands als hoch ein. Auch das Risiko einer Übertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel wird weiterhin als hoch eingestuft. Derzeit dominiert das Geflügelpestvirus H5N1 nicht nur in Deutschland, sondern weltweit.

Die vollständige aktuelle Risikoeinschätzung des FLI ist hier einsehbar.

Die durch das FLI erstellten Übersichtskarten der bisher in Deutschland festgestellten HPAI-Infektionsfälle ermöglichen einen Überblick über die jeweils aktuelle Lage des Geflügelpestgeschehens.

Hintergrund:

Die hochpathogene aviäre Influenza der Subtypen H5 und H7, auch Geflügelpest genannt, ist eine staatlich bekämpfungspflichtige Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln nach teilweise schweren Erkrankungserscheinungen zu massenhaftem Verenden führen kann.

 

 
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Aufstallung von Geflügel

 
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Pressemitteilungen

Geflügelpest-Ausbruch in Erfurt

13.03.2026 - Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie

Nach dem Ausbruch der Hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI - Geflügelpest) im Kyffhäuserkreis im Februar dieses Jahres, wurde am 12. März 2026 nun auch der Ausbruch in einer nicht gewerblichen Geflügelhaltung mit rund 50 Tieren in Erfurt amtlich festgestellt. Die zuständige Behörde hat bereits die erforderlichen tierseuchenrechtlichen Maßnahmen eingeleitet, um eine weitere Ausbreitung der Seuche zu verhindern.

Weitere Geflügelpest-Fälle im Kyffhäuserkreis

26.02.2026 - Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie

Im Kyffhäuserkreis ist bei zwei weiteren Geflügel haltenden Betrieben das Virus der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI) festgestellt worden. Durch das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kyffhäuserkreises sind alle notwendigen Maßnahmen ergriffen worden.

Aviäre Influenza - Neuer Geflügelpestausbruch im Kyffhäuserkreis festgestellt

18.02.2026 - Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie

Im Kyffhäuserkreis ist in einem Putenbestand mit ca. 10.500 Tieren der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt worden. Der Landkreis hat alle vorgesehenen Maßnahmen angeordnet.

Geflügelpest in Thüringen

30.10.2025 - Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie

Informationen zur aktuellen Lage und Übersicht über Schutzmaßnahmen

Besorgniserregende Ausbreitung der Geflügelpest bei Wildvögeln

22.10.2025 - Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie

Die Ausbreitung der Geflügelpest in Deutschland ist derzeit sehr dynamisch. So sind bei Wildvögeln seit dem 22. September 2025 in mehreren Bundesländern 17 Ausbrüche des hochpathogenen Aviären Influenza Virus H5N1 festgestellt worden.

 
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Informationen für Rassegeflügelzüchter und -züchterinnen

Gewährung möglicher Ausnahmen von der Tötungspflicht im Falle eines Ausbruchs der Geflügelpest

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Gewährung möglicher Ausnahmen von der Tötungspflicht im Falle eines Ausbruchs der Geflügelpest

Bei einem Ausbruch der Geflügelpest können Rassegeflügelhaltungen unter bestimmten Bedingungen von der Tötungspflicht des gesamten Geflügelbestandes ausgenommen werden (Art. 13 der VO (EU) 2020/687). Die Anforderungen dafür wurden von einer Arbeitsgruppe unter Leitung des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) festgelegt. Mitglieder der Arbeitsgruppe waren Vertreter der Thüringer Veterinärbehörden, des Landesverbandes Thüringer Rassegeflügelzüchter e.V. und des Geflügelgesundheitsdienstes der Thüringer Tierseuchenkasse. Das Informationsschreiben und weitere Dokumente können Sie hier herunterladen.

 

 
 
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Fund verendeter Vögel melden

Auffälliges Verhalten und Totfunde bei Wildvögeln sollten von Jägern sowie allen Bürgerinnen und Bürgern, die in der Natur unterwegs sind, umgehend den örtlich zuständigen Veterinärbehörden zur Bergung und Untersuchung gemeldet werden, damit diese Vögel schnellstmöglich auf das Virus untersucht werden können. Vögel, die an der hochpathogenen Aviären Influenza erkrankt sind, zeigen ausgeprägte schwere Krankheitsverläufe bis hin zu Todesfällen. Laut dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) können hochpathogene, aber auch geringpathogene Aviäre Influenza-Viren bei Exposition gegenüber einer hohen Infektionsdosis auch auf den Menschen übertragen werden.

Um jegliche Ansteckungsgefahr zu vermeiden, werden Spaziergängerinnen und Spaziergänger dringend gebeten, tote Wildvögel nicht anzufassen. So kann auch eine Weiterverbreitung des Virus verhindert werden. Zudem sollten Hunde in Gebieten um Seen, Teiche, Flüsse und Bäche an der Leine geführt werden.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI ).

 

 
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Veterinärrechtliche Anforderungen an Geflügelschauen

Hinweise zu Tupferproben - Merkblatt der Thüringer Tierseuchenkasse

 
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Was müssen Halterinnen und Halter beachten?

Alle Halter von Geflügel werden aufgefordert, ihre Tiere in Bezug auf den Gesundheitszustand regelmäßig und gewissenhaft zu kontrollieren. Bei Krankheitsanzeichen und Auffälligkeiten, wie z. B. reduzierter Legeleistung und/oder verminderte Wasser- bzw. Futteraufnahme ist ein Tierarzt hinzuzuziehen. Die tierseuchenrechtlichen Vorgaben der Verordnung (EU) 2016/429 sowie der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 sind zu beachten. Weiterhin sind die allgemeinen Schutzmaßregeln, die in der Geflügelpest-Verordnung vorgeschrieben sind, konsequent umzusetzen.

Hinweis: Die Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest mit Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen im Freistaat Thüringen vom 7. Januar 2021 wurde mit Wirkung ab dem 26. Mai 2021 widerrufen.

 

 
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Prüfung der Biosicherheitsmaßnahmen

Oberste Priorität hat auch in Thüringen der Schutz der Nutzgeflügelbestände. Aufgrund der aktuellen Tierseuchenlage sind alle Geflügelhalter dazu aufgerufen, die Gefahr der Einschleppung der Geflügelpest zu minimieren.

Wichtig ist es vor allem, dass Geflügelhalter ihre Tiere in Bezug auf den Gesundheitszustand regelmäßig und gewissenhaft kontrollieren. Bei Krankheitsanzeichen und Auffälligkeiten ist ein Tierarzt hinzuzuziehen.

Es wird außerdem dringend empfohlen, betriebliche Biosicherheitsmaßnahmen in den Geflügelhaltungen zu überprüfen und, wenn nötig, zu verbessern.

 
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Folgende Punkte müssen beachtet werden:

  • Einschränkung des Besucherverkehrs auf ein unerlässliches Mindestmaß,

  • möglichst die Verwendung betriebseigener Schutzkleidung,

  • Wechsel oder Reinigung und Desinfektion von Schuhwerk,

  • hygienische Reinigung der Hände vor jedem direkten Tierkontakt und

  • keine Lagerung von Futter oder Einstreu unter freien Himmel mit Zugang zu Wildvögeln

  • Fütterung und Tränkung von Geflügel nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen

  • Jäger und Personen, die mit verendeten Wildvögeln in Kontakt gekommen sind, sollten Ställe, in denen sich Geflügel befindet, in den folgenden 48 Stunden nicht betreten

  • Unterbindung weiterer indirekter Eintragswege wie kontaminiertes Wasser oder verunreinigte Gegenstände (Schubkarren, Fahrzeuge usw.)

  • Errichtung einer funktionierenden physischen Barriere zwischen den Habitaten von wilden Wasservögeln (z.B. Gewässer, Felder auf denen sich Gänse, Enten oder Schwäne sammeln) und Geflügelhaltungen

 
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Der Geflügelgesundheitsdienst der Thüringer Tierseuchenkasse hat Biosicherheitsmaßnahmen in gewerblichen Geflügelhaltungen und in kleinen Geflügelhaltungen sowie Haltungen von Rassegeflügel zusammengefasst. Diese sind unter dem nachfolgenden Link einsehbar:

Merkblätter der Thüringer Tierseuchenkasse

Darüber hinaus muss Geflügel aufgestallt werden, sofern eine Verfügung des zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes diese Aufstallung anordnet.

 
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Verzehr von Geflügelfleisch und Geflügelfleischprodukten

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) weist in seiner Mitteilung Nr. 007/2021 vom 23. Februar 2021 darauf hin, dass bei den Ausbrüchen von hochpathogener Aviärer Influenza bei Wildvögeln aufgrund des HPAI-Virus vom Subtyp H5N8 keine Infektionen des Menschen mit H5N8 bekannt geworden sind. Eine Übertragung des Erregers (H5N8) über infizierte Lebensmittel ist theoretisch denkbar, aber unwahrscheinlich.

Übertragungen des aktuellen Influenza-A-Virus H5N1 über Lebensmittel auf den Menschen scheinen ebenso keine Rolle zu spielen (siehe folgender Link: https://www.bfr.bund.de/de/vogelgrippe-2407.html).

Weitergehende Informationen insbesondere zu Hygienemaßnahmen beim Verzehr von Geflügelfleisch und Geflügelfleischprodukten hat das Bundesinstitut für Risikobewertung veröffentlicht.