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Ärzte für Thüringen

Der Freistaat Thüringen bietet jungen Ärztinnen und Ärzten eine Vielzahl von Förderungen an, beispielsweise für Weiterbildungen oder eine Nierderlassung.

 
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Fördermöglichkeiten

 
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Landarztquote in Thüringen

Mit dem 2024 beschlossenen Thüringer Haus- und Zahnärztesicherstellungsgesetz (ThürHaZaSiG) setzt Thüringen eine Landarztquote für Human- und Zahnmedizin um. Bewerberinnen und Bewerber können sich damit unabhängig vom Numerus clausus einen Studienplatz an der Friedrich-Schiller-Universität Jena sichern – verbunden mit einer langfristigen Tätigkeit in einem Thüringer Bedarfsgebiet.

Das Modell ist ein zentraler Baustein zur nachhaltigen Sicherung der hausärztlichen und zahnärztlichen Versorgung im Freistaat. Die Landarztquote wird erstmals für das Wintersemester 2026/2027 angewendet. Die Bewerbungsphase startet jeweils im März des Bewerbungsjahres und erfolgt über das Karriereportal des Freistaats Thüringen.

 
 
 
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Förderung durch die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen und die Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen

Die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen und die Landesverbände der Krankenkassen und der Ersatzkassen fördern Ärzte, die in bestimmten Gebieten im Freistaat Thüringen praktizieren bzw. sich niederlassen wollen.

Hierzu wurden durch den zuständigen Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Thüringen Beschlüsse gefasst. Diese beinhalten für einzelne Facharztbereiche und bestimmte Gebiete verschiedene Fördermöglichkeiten u. a. bei Praxisneugründungen, Übernahmen bestehender Praxen oder der Gründung eine Zweigpraxis.

 
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Arzt in Weiterbildung

Praxisinhaber, die einen Arzt in Weiterbildung beschäftigen, haben die Möglichkeit, eine Förderung zu beantragen. Die maximale Förderungsdauer in derselben Praxis beträgt 24 Monate. Weitere Informationen sowie Antragsformulare finden Sie auf der Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen (kvt).

 
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Förderung durch Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung

Seit Juli 2011 fördert der Freistaat Thüringen die Ansiedlung von Ärzten in bestimmten Gebieten finanziell. Hierfür steht den Ärzten das Förderprogramm Thüringen-Dynamik offen. Durch dieses Programm erhalten Ärzte durch die Thüringer Aufbaubank zinsvergünstigte Kredite, um damit ihre zu Beginn der Niederlassung zu tätigenden Investitionen für eine Praxisausstattung finanzieren zu können.

 
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KfW-Kredite

Mit dem Ziel der Praxisneugründung bzw. -übernahme stehen Existenzgründer vor der Entscheidung, wie der notwendige finanzielle Investitionsrahmen zur Verfügung gestellt werden soll. Neben den üblichen Krediten der eigenen Bank gibt es auch die Möglichkeit einen Gründerkredit der KfW-Bank zu beantragen. Dieser wird sowohl über die KfW-Bank angeboten, als auch über die eigene Hausbank des Arztes bzw. Psychotherapeuten.

 
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Weitere Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten

 
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Weitere Informationsangebote

www.laek-thueringen.de

Thüringer Landesärztekammer

www.kv-thueringen.de

Kassenärztliche Vereinigung Thüringen

www.savth.de

Stiftung zur Förderung der ambulanten ärztlichen Versorgung in Thüringen