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Besorgniserregende Ausbreitung der Geflügelpest bei Wildvögeln

22.10.2025

Ministerin Schenk: „Das Wichtigste ist nun, die Hausgeflügelbestände zu schützen!“

Die Ausbreitung der Geflügelpest in Deutschland ist derzeit sehr dynamisch. So sind bei Wildvögeln seit dem 22. September 2025 in mehreren Bundesländern 17 Ausbrüche des hochpathogenen Aviären Influenza Virus H5N1 festgestellt worden.

Teilweise sind hunderte Tiere erkrankt bzw. verendet. Betroffen sind vor allem Wildgänse und Kraniche. Auch in Thüringen, im Bereich des Kelbra-Stausees, wurde die Geflügelpest bei Kranichen diagnostiziert. Derzeit sind noch Befunde aus den Landkreisen Sömmerda, Nordhausen und Unstrut-Hainich-Kreis ausstehend, es wird aber mit einer Bestätigung des nationalen Referenzlabors am Friedrich-Loeffler-Institut gerechnet, dass auch diese Tiere an der Geflügelpest verendet sind. Die zuständigen Behörden sammeln die Tierkadaver soweit wie möglich ein und entsorgen diese, sofern sie nicht zur Untersuchung geschickt werden.

Der Zugang zum Stausee Kelbra ist für den Besucherverkehr gesperrt worden. Einige Landkreise, wie der Kyffhäuserkreis, haben bereits die Aufstallung von Geflügel angeordnet und die Ausstellung von empfänglichen Tieren untersagt. Weitere Landkreise, wie Nordhausen, Sömmerda und der Unstrut-Hainich-Kreis sind noch im Klärungsprozess. Die übrigen Landkreise wurden aufgefordert, bis Ende der Woche eine Risikobewertung vorzunehmen, ob in ihrem Zuständigkeitsbereich der Erlass einer Allgemeinverfügung zur Aufstallung ebenfalls erforderlich ist.

Zur Lage erklärt Sozialministerin Katharina Schenk: „Das Wichtigste ist nun, unsere Hausgeflügelbestände zu schützen! Neben der sicheren Unterbringung in Ställen ist auch der Eintrag des Virus durch Menschen und Geräte in die Tierhaltungen zu vermeiden. Das benötigt die größte Wachsamkeit und Mitarbeit aller Beteiligten.“

Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) hat eine Allgemeinverfügung zur „Festlegung von Biosicherheitsmaßnahmen in Betrieben mit Geflügel und anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln in Thüringen“ erlassen. Diese wurde am 20. Oktober auf der Homepage des TLV veröffentlicht und ist seit dem 21. Oktober 2025 in Kraft.

Beratend stehen den Landwirten und privaten Geflügelhaltern der Geflügelgesundheitsdienst der Thüringer Tierseuchenkasse, praktizierende Tierärzte und die zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter zu Seite. Seitens des Friedrich-Loeffler-Instituts werden verschiedene Merkblätter zur Verfügung gestellt, die sich im Anhang der Medieninformation befinden.

„Die Lage ist besorgniserregend und es ist davon auszugehen, dass sie über die nächsten Tage und Wochen anhalten wird. Ich danke allen Beteiligten, die aktuell sowohl an den Fundorten verendeter Wildvögel als auch in den Betrieben mit Hochdruck daran arbeiten, das Virus zu beherrschen und die Lage einzudämmen. Die Behörden vor Ort arbeiten dazu sehr eng und zuverlässig zusammen – auch mit dem Nachbarbundesland Sachsen-Anhalt“, so Schenk weiter.

An die Jäger sowie alle Thüringerinnen und Thüringer ergeht der Appell:

Auffälliges Verhalten und Totfunde bei Wildvögeln sollten umgehend den örtlich zuständigen Veterinärbehörden gemeldet werden, damit diese Vögel schnellstmöglich auf das Virus untersucht werden können. Um jegliche Ansteckungsgefahr zu vermeiden, werden Spaziergängerinnen und Spaziergänger dringend gebeten, tote Wildvögel nicht anzufassen. So kann eine Weiterverbreitung des Virus verhindert werden. Zudem sollten Hunde in Gebieten um Seen, Teiche, Flüsse und Bäche an der Leine geführt werden.

Das Friedrich-Loeffler-Institut hat mit Stand vom 20. Oktober 2025 seine Risikobewertung auf Grund der aktuellen Geschehnisse angepasst. So wird das Risiko von HPAIV H5-Einträgen in deutsche Geflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologische Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln als hoch eingeschätzt.

Des Weiteren erfolgten in den letzten Tagen Nachweise von HPAI H5N1 in Nutzgeflügelhaltungen in Nordrhein-Westfalen (Puten), Brandenburg (Puten), Niedersachsen (Puten und Legehennen) und Mecklenburg-Vorpommern (Legehennen und Hühner). In Thüringen sind aktuell vier Geflügelhaltungen im Landkreis Greiz mit insgesamt rund 1.500 Tieren betroffen. Von den Schutz- und Überwachungszonen ist auch weiterhin der Saale-Orla-Kreis sowie der Vogtlandkreis in Sachsen betroffen.

Die Allgemeinverfügung zur „Festlegung von Biosicherheitsmaßnahmen in Betrieben mit Geflügel und anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln in Thüringen“ ist abrufbar unter:

https://verbraucherschutz.thueringen.de/fileadmin/startseite/tiergesundheit/tierseuchen/doc/TLV_Allgemeinverfuegung_Biosicherheit_final.pdf

Eine Übersicht inklusive Kontakte aller Thüringer Lebensmittel- und Veterinärüberwachungsämter findet sich hier: https://verbraucherschutz.thueringen.de/ueberwachung-vor-ort