Im Rahmen der andauernden Überwachungsmaßnahmen zur Geflügelpest im Landkreis Greiz wurden zwei weitere Verdachtsfälle im Umfeld des bereits bekannten Ausbruchsgeschehens festgestellt. Das Nationale Referenzlabor (NRL) am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat heute den Nachweis des hochpathogenen Influenza A Virus des Subtyps H5N1 in beiden Fällen bestätigt. Es handelt sich um Geflügelhaltungen mit jeweils ca. 100 Tieren.
Die zwei neuen Ausbruchsbetriebe liegen in einem Nachbarortsteil zu den zwei ersten Ausbruchsbetrieben im Landkreis Greiz und damit in der bestehenden Schutzzone. Für beide Betriebe galt das Aufstallungsgebot. In beiden Fällen ist ein Eintrag über Wildvögel, auch indirekt, als wahrscheinlich anzusehen.
Alle erforderlichen tierseuchenrechtlichen Maßnahmen wurden durch das zuständige Veterinäramt eingeleitet. Die Tötung der Tiere der betroffenen Betriebe erfolgt noch heute. Die Sperrzonen der neuen Ausbruchsbetriebe (3 km Schutzzone und 10 km Überwachungszone) werden mit den Sperrzonen der Ausbruchsbetriebe von Anfang Oktober 2025 zusammengefasst und angepasst. Somit verlängern sich auch die Fristen der Schutz- und Überwachungszone.
Es sind weiterhin neben dem Landkreis Greiz auch der Saale-Orla-Kreis und der Vogtlandkreis/Sachsen betroffen.
Weitere Informationen zur Geflügelpest sind auf der Homepage des Thüringer Sozialministeriums unter folgendem Link zu finden: www.tmasgff.de/veterinaerwesen/gefluegelpest
Bitte beachten Sie den folgenden Hinweis: Die Aktualisierung der interaktiven Karte erfolgt erst am kommenden Montag, den 20.10.2025