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Ihre Erfahrungen zur Frühförderung zählen – Jetzt an Online-Befragung teilnehmen!

20.11.2025

Seit Dezember 2020 gilt in Thüringen eine neue Landesrahmenvereinbarung zur Früherkennung und Frühförderung von Kindern (nach § 46 (4) SGB IX). Ein zentrales Ziel dieser Regelung ist es, Familien möglichst früh, unkompliziert und bedarfsgerecht zu unterstützen.

Dazu gehören unter anderem:

  • Offene und niedrigschwellige Beratungsangebote,

  • ein überarbeitetes Verfahren von der Antragstellung bis zur Bewilligung der Leistungen.

Um sicherzustellen, dass diese Angebote im Alltag gut funktionieren, führt das Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie derzeit eine ergänzende Evaluation durch. Dabei sollen die tatsächlichen Erfahrungen der Eltern und personensorgeberechtigten Personen im Mittelpunkt stehen.

Online-Befragung

Das Unternehmen transfer – Unternehmen für soziale Innovation führt im Auftrag des Ministeriums eine anonyme, freiwillige Online-Befragung durch.

Die Teilnahme dauert etwa 7 Minuten und ist noch bis zum 04.12.2025 möglich.

Zur Online-Befragung: https://transfer.limequery.com/382244?lang=de-informal

Warum ist das wichtig?

Ihre Sichtweise hilft, Hürden und Probleme in der Praxis zu erkennen. So können wir Vorschläge entwickeln, wie die Frühförderung in Thüringen noch besser gestaltet werden kann.

Sie haben Fragen?

Das Evaluationsteam steht Ihnen gerne zur Verfügung:

Kontaktmöglichkeiten:

Ansprechpartner:

  • Konstantin Schäfer – Telefon: 06571 17 40 9 17

  • Jan Reicherter – Telefon: 0160 4457 609