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Landarztquote startet in Thüringen ab Wintersemester 2026/27

15.12.2025

Thüringen geht einen weiteren Schritt zur Sicherung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum: Ab dem Wintersemester 2026/27 können die ersten Studierenden über die sogenannte Landarztquote an der Friedrich-Schiller-Universität Jena starten. Die Bewerbungsphase für die Plätze läuft vom 1. bis 31. März 2026 über eine Online-Plattform.

Ziel der Landarztquote

Mit der Landarztquote werden Studienplätze in der Human- und Zahnmedizin für Bewerberinnen und Bewerber reserviert, die sich verpflichten, nach ihrem Studium mindestens zehn Jahre in dünn versorgten Regionen Thüringens als Haus- oder Zahnärztin bzw. -arzt tätig zu sein.

  • Humanmedizin: 6 Prozent der Studienplätze (17 Plätze)

  • Zahnmedizin: 6,8 Prozent der Studienplätze (4 Plätze)

Rechtsgrundlage und Auswahlverfahren

Die Möglichkeit Studienplätze über eine solche Quote zu vergeben, regelt das Thüringer Haus- und Zahnärztesicherstellungsgesetz (ThürHaZaSiG). Eine zusätzliche Rechtsverordnung regelt:

  • Zuständigkeiten für die Umsetzung

  • Formelle und inhaltliche Gestaltung des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens

  • Ablauf des zweistufigen Auswahlverfahrens


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Portraitfoto von Katharina Schenk
Das Gesetz ist eine Investition in die Zukunft, denn die Auswirkungen werden erst in einigen Jahren mit dem Tätigwerden der späteren Ärztinnen und Ärzte spürbar.
Katharina Schenk
Thüringer Gesundheitsministerin