Thüringen geht einen weiteren Schritt zur Sicherung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum: Ab dem Wintersemester 2026/27 können die ersten Studierenden über die sogenannte Landarztquote an der Friedrich-Schiller-Universität Jena starten. Die Bewerbungsphase für die Plätze läuft vom 1. bis 31. März 2026 über eine Online-Plattform.
Ziel der Landarztquote
Mit der Landarztquote werden Studienplätze in der Human- und Zahnmedizin für Bewerberinnen und Bewerber reserviert, die sich verpflichten, nach ihrem Studium mindestens zehn Jahre in dünn versorgten Regionen Thüringens als Haus- oder Zahnärztin bzw. -arzt tätig zu sein.
Humanmedizin: 6 Prozent der Studienplätze (17 Plätze)
Zahnmedizin: 6,8 Prozent der Studienplätze (4 Plätze)
Rechtsgrundlage und Auswahlverfahren
Die Möglichkeit Studienplätze über eine solche Quote zu vergeben, regelt das Thüringer Haus- und Zahnärztesicherstellungsgesetz (ThürHaZaSiG). Eine zusätzliche Rechtsverordnung regelt:
Zuständigkeiten für die Umsetzung
Formelle und inhaltliche Gestaltung des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens
Ablauf des zweistufigen Auswahlverfahrens
